Kontakt
Livalor Vermögensverwaltung AG
Schmedgass 6
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 239 76 30
info@livalor.com
Livalor Vermögensverwaltung AG
Wilfriedstrasse 7
8032 Zürich
Schweiz
T +41 43 344 97 44
info@livalor.com
Livalor Vermögensverwaltung AG ist ein bei der FINcontrol Suisse AG angeschlossenes Finanzinstitut im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes FINIG und untersteht damit der laufenden Aufsicht der FINcontrol Suisse AG. Die FINcontrol Suisse AG ist eine Aufsichtsorganisation im Sinne des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Beschwerdemanagement
Es ist uns ein grosses Anliegen, unsere Kunden hinsichtlich ihrer Zielsetzungen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung professionell zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde haben, werden wir dieser umgehend nachgehen.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde, Ihrem Anliegen, Anregungen oder Wünschen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung jederzeit per Email an die folgende Stelle wenden: interne.revision@livalor.com
Selbstverständlich können Sie sich auch anlässlich eines Besuches oder telefonisch an die Geschäftsleitung bzw. jeden Mitarbeiter der Livalor Vermögensverwaltung AG richten.
Zudem haben Kunden die Möglichkeit, zusätzlich mit ihren Anliegen an die Liechtensteinische Schlichtungsstelle, Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt, Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein, Tel. +423 238 10 31, E-Mail: info@schlichtungsstelle.li zu gelangen. Wir empfehlen, zunächst unsere Stellungnahme abzuwarten.
Mitwirkungspolitik
Livalor Vermögensverwaltung AG (nachfolgend „Livalor“) fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben.
- Livalor übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche Livalor im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte wird durch Livalor im wirtschaftlichen Interesse des Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.