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In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökolo­gi­sche Aspekte zu begren­zen, sondern soll viel­mehr das gesamte ESG-Spektrum (Environ­ment, Social und Gover­nance) berück­sich­ti­gen. Livalor Asset Management Ltd unter­liegt dies­be­züg­lich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:

Livalor Asset Management Ltd ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebens­wer­ten Zukunft für die näch­sten Generationen bewusst. Wir berück­sich­ti­gen daher im Rahmen der Vermögensverwaltung bereits seit länge­rem gewisse Nachhaltigkeitskriterien und verzich­ten beispiels­weise auf den Kauf von Unternehmen aus den Branchen Glücksspiel, Kriegsmaterial und Pornografie als Direktinvestitionen.

Wir setzen derzeit die gemäss den EU-Regularien vorge­se­he­nen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess nicht um und berück­sich­ti­gen folg­lich die nach­tei­li­gen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies liegt unter ande­rem daran, dass noch nicht sämt­li­che rele­van­ten Informationen dazu verfüg­bar sind. Unsere Vergütungspolitik setzt jedoch auf keinen Fall nega­tive Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Livalor Asset Management Ltd verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich eng und infor­miert an dieser Stelle über allfäl­lige Anpassungen.

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