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Livalor Vermögensverwaltung AG erbringt ausschliess­lich Dienstleistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung.

In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökolo­gi­sche Aspekte zu begren­zen, sondern soll viel­mehr das gesamte ESG-Spektrum (Environ­ment, Social und Gover­nance) berück­sich­ti­gen.
Die Livalor Asset Management Ltd unter­liegt dies­be­züg­lich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU) 2019/2088 (SFDR).

In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:

Keine Berücksichtigung nach­tei­li­ger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Wir sind uns der Verantwortung zur Sicherstellung einer lebens­wer­ten Zukunft für die näch­sten Generationen bewusst. Livalor Vermögensverwaltung AG setzt derzeit die gemäss den EU-Regularien vorge­se­he­nen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess nicht um und berück­sich­tigt folg­lich die nach­tei­li­gen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies liegt unter ande­rem daran, dass noch nicht sämt­li­che rele­van­ten und verläss­li­chen Informationen dazu verfüg­bar sind.

Wir berück­sich­ti­gen jedoch im Rahmen der Vermögensverwaltung klare Anlagekriterien und verzich­ten beispiels­weise auf den Kauf von Unternehmen aus den Branchen Glücksspiel, Kriegsmaterial und Pornografie als Direktinvestitionen.

Unsere Vergütungspolitik setzt keine nega­ti­ven Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken. Wir verfol­gen jedoch die regu­la­to­ri­schen und markt­spe­zi­fi­schen Entwicklungen in diesem Bereich fort­lau­fend und werden an dieser Stelle über allfäl­lige Veränderungen informieren.

Stand: Dezember 2025
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025

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